Egal wie Ihre Vorstellungen vom perfekten Wohnen aussehen – sichern Sie sich die Freiheit, Ihre Wohnideen zu verwirklichen.
Mit einem Bausparvertrag sparen Sie über mehrere Jahre ein Guthaben an und erhalten dafür Zinsen sowie meist auch staatliche Prämien. Wie Sie Ihr Geld später verwenden, bestimmen Sie selbst.* Zunächst sichern Sie sich eine attraktive Darlehens-Option für eine spätere Baufinanzierung. Ob Sie diese in Anspruch nehmen, entscheiden Sie, wenn es soweit ist.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und mindestens sieben Jahre in den Bausparvertrag Fuchs Junge Leute einzahlen, können Sie bis zu 300 Euro Bonus* kassieren. Verzichten Sie auf das Darlehen, dann erhalten Sie zusätzlich eine Extra-Verzinsung von ca. 1 Prozent (Treueprämie**). Sie bestimmen, wie Sie Ihr Angespartes später verwenden***. Gleichzeitig sichern Sie sich die Option auf einen attraktiven Bausparkredit. Ob Sie diesen in Anspruch nehmen, entscheiden Sie, wenn es soweit ist.
Der Staat belohnt Sie beim Bausparen gleich zweifach: mit der Wohnungsbauprämie**** für Ihre eigenen Einzahlungen und mit der Arbeitnehmersparzulage**** auf vermögenswirksame Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und in einen Bausparvertrag einzahlen. Das sind bis zu 88 Euro*****, die jährlich vom Staat dazu kommen können.
* Abschluss einmalig nur für unter 25-Jährige, im Tarif Fuchs Junge Leute, bei Bausparsumme ab 30.000 Euro. Mindestsparzeit 7 Jahre und Zuteilung.
** Bei Darlehensverzicht und weiteren Voraussetzungen (Einzelheiten siehe § 3 ABB). Die Treueprämie entspricht den gutgeschriebenen Guthabenzinsen, im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt sie das Zweifache der gutgeschriebenen Guthabenzinsen.
*** Unter 25-Jährige können einmalig nach sieben Jahren über ihr Wohnungsbauprämien gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die sieben letzten Sparjahre begrenzt.
**** Bei Berechtigung; es gelten Einkommensgrenzen.
***** Jährlich rund 45 Euro Wohnungsbau-Prämie und rund 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.