Das Land Hessen startet mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden, weil Vereine aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Das Programm dient zur Abwendung dieser pandemiebedingten existenzbedrohlichen Engpässe im ideellen Bereich, das heißt es geht hier um die klassische Vereinsarbeit.
Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für
- Nachwuchsarbeit
- Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
- Instandhaltungen
- Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.