Jetzt von der Extraportion Zinsen auf Tagesgeld profitieren!

Kostenloses Tagesgeldkonto - ohne feste Laufzeit

Sichern Sie sich bis zum 31. Mai den attraktiven Zinssatz von 2,5%.

Profitieren Sie von einem garantierten Zinssatz für 8 Monate und investieren Sie in Ihre finanzielle Zukunft.

Mit unserem Tagesgeld bleiben Sie flexibel. Sie können über Ihr Tagesgeld jederzeit frei verfügen.

RVB-Tagesgeldkonto für Bestandsgelder

  • attraktiver Zinssatz
  • ab dem ersten Euro verzinst
  • flexibel Geld ein- und auszahlen
  • sichere und kostenlose Anlage
  • guter Überblick durch separates Konto

Konditionen

  • 2,5% Zinsen für max. 20.000 Euro
  • Zinssatz für 8 Monate garantiert, ab Kontoeröffnung


Guthaben, welches über 20.000 Euro hinaus angelegt wird, wird mit einem Zinssatz von 0,40% p.a. verzinst. Dieser Zinssatz ist variabel und orientiert sich am Geldmarkt.

Nach 8 Monaten Laufzeit ab Kontoeröffnung wird der Zinssatz auch für die ersten 20.000 Euro auf einen variablen Zinssatz umgestellt, welcher sich ebenfalls am Geldmarkt orientiert.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und eröffnen Sie ein neues Tagesgeldkonto.

RVB-ExtraZins für Neuanlagen

  • attraktiver Zinssatz
  • flexibel Geld ein- und auszahlen
  • sichere und kostenlose Anlage
  • guter Überblick durch separates Konto

Konditionen

  • 2,5% Zinsen für Neuanlagen ab 10.000 Euro bis max. 100.000 Euro
  • Zinssatz für 8 Monate garantiert, ab Kontoeröffnung

Beträge oberhalb der Maximalanlagesumme werden mit einem Zinssatz von 0,00% verzinst.

Nach 8 Monaten Laufzeit ab Kontoeröffnung wird der Zinssatz auch für die ersten 100.000 Euro auf einen variablen Zinssatz umgestellt, welcher sich am Geldmarkt orientiert.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater und eröffnen Sie ein neues Tagesgeldkonto.

Häufige Fragen zum Tagesgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über den gesamten Betrag Ihres Tagesgeldes frei verfügen. Beim Tagesgeld gibt es keinen Mindestanlagebetrag und keine Kündigungsfristen. Auszahlungen können zu Ihrer Sicherheit nur auf das von Ihnen benannte Referenzkonto (= Ihr Girokonto) überwiesen werden. Der Höchstbetrag dieser Überweisung entspricht Ihrem Guthaben auf dem Tagesgeldkonto. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da ein Tagesgeldkonto kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld als Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Rheingauer Volksbank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Rheingauer Volksbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.