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Wachstumsgeld

Mehr Zinsen mit jedem Jahr: Beim WachstumsGeld entscheiden Sie sich für eine feste Anlage mit Staffelzinsen – und auf Wunsch mit vereinbarter Flexibilität.

Jetzt Termin vereinbaren

    Sicher

    Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

    Individuell

    Laufzeit abgestimmt auf Ihre Ziele

    Einfach

    Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

    So funktioniert's

    Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

    Infografik WachstumsGeld: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

    Produktdetails

    Anlageziele und Anlagestrategie

    Das RVB-Wachstumssparen 5 J richtet sich an Kunden, die einen Geldbetrag über einen längeren Zeitraum anlegen, dabei aber flexibel bleiben möchten.

    Verfügbarkeit

    Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine Kündigung ist jedoch frühestens 9 Monate nach Vertragsbeginn möglich (Kündigungssperrfrist). Zusätzlich kann nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – ohne Kündigung – über bis zu 2.000,00 EUR pro Kalendermonat verfügt werden.

    Verfügungen beenden die Zinsvereinbarung, sofern eine Mindesteinlage von 2.500,00 EUR unterschritten wird. Das verbleibende Guthaben wird mit dem dann aktuellen Zinssatz für Spareinlagen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist verzinst.

    Konditionen

    Produktdaten 
    Anlagebetragmindestens 5.000,00 EUR, Zuzahlungen sind nicht möglich
    Verzinsungfest von 2,10% pro Jahr bis 3,60% pro Jahr, gestaffelt nach Laufzeitjahren
    Zinsgutschriftjährlich zum Kalenderjahresende
    Laufzeitbis zu 5 Jahren
    Verfügbarkeitnach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 9 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
    Die Verzinsung ist fest und beträgt 
    im ersten Laufzeitjahr2,10% pro Jahr
    im zweiten Laufzeitjahr2,20% pro Jahr
    im dritten Laufzeitjahr2,50% pro Jahr
    im vierten Laufzeitjahr2,70% pro Jahr
    im fünften Laufzeitjahr3,60% pro Jahr

    Nach Ablauf der Zinsvereinbarung wird das Guthaben mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist verzinst.

    Die Zinsen werden jeweils zum Kalenderjahresende gutgeschrieben. Verfügungen, bei der die Mindesteinlage von 2.500,00 EUR unterschritten wird, beenden die Zinsvereinbarung und das Guthaben wird mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist verzinst.

    Geld anlegen mit Plan – Ihre weiteren Möglichkeiten

    Wir helfen Ihnen dabei, durch den Dschungel der Anlageprodukte zu finden. Wenn das WachstumsGeld nicht das Richtige für Sie ist, entscheiden Sie sich doch einfach für eine Alternative - wir beraten Sie gerne.

    Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

    Festgeld

    Geldanlage mit fester Laufzeit ohne Zinsschwankungen  

    Mann an einem Schreibtisch schaut in einen Laptop und lehnt sich entspannt zurück

    Tagesgeld

    Nutzen Sie die flexible Geldanlage ohne feste Laufzeit zum Vermögensaufbau.

    Thomas März, Bergführer - Kompetenz zahlt sich aus. Auch bei der Geldanlage

    Investmentfonds

    Mit Investmentfonds können Sie Ihren Wünschen und Zielen näherkommen.

    FAQ zum WachstumsGeld

    Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer