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Luftaufnahme von Geisenheim im Sonnenuntergang

Die MiteinanderBank

Über uns

Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG

Erfahren Sie mehr über uns: was uns von anderen unterscheidet und unser Geschäftsmodell so besonders macht. Informieren Sie sich über unsere Zahlen und Fakten. Welche Menschen dahinterstehen, lesen Sie unter "Organe & Gremien".

Was uns auszeichnet

Ein Kind auf einer Wiese mit Alpakas

Genossenschaftsidee

Genossenschaftsidee: Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.  

Gemeinsam stark für die Zukunft

Erfahren Sie, warum unsere Region auch in Zukunft auf uns zählen kann.

Bildschirm mit Diagrammen

Zahlen & Fakten

Hier finden Sie die aktuellen Zahlen und Fakten zu Ihrer Rheingauer Volksbank.

Wir für Sie

Wir sind persönlich für Sie da. Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region unsere Bank aktiv mit. Hier zeigen wir Ihnen die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG.

Vier Männer in Anzügen stehen vor einem Bildschirm mit dem Text 'Zusammenwachsen, um regional selbstständig zu bleiben!' und einem Logo der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg

Unser Vorstand

Der Vorstand Ihrer Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG besteht aus 4 Mitgliedern - Matthias Berkessel  (Vorsitzender),  Andreas Zeiselmaier (stellv. Vorsitzender), Marc Barber, Michael Mager - die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Volksbank Rheingau-Lahn-Limburg eG ist Udo Triesch.

Foto unserer Vertreterversammlung

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Zahlen und Fakten

Stand: 31.12.2025

Panoramaluftaufnahme von Geisenheim

News

Aktuelle Nachrichten und Infos in eigener Sache sowie Neuigkeiten unserer Partner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken finden Sie hier.

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Unsere starken Partner

Damit Sie die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird regelmäßig durch ein Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.

Genossenschaftliche FinanzGruppe

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