Gesetzliche Änderungen

Das ändert sich 2022

Zum Jahreswechsel treten in der Regel einige Gesetzesänderungen in Kraft. Auch 2022 gibt es einige Änderungen, die sich für Sie finanziell bemerkbar machen könnten. Vom neuen Mindestlohn bis hin zur Erhöhung des Grundfreibetrags: Ihre Rheingauer Volksbank eG fasst die wichtigsten Neuerungen für Sie verständlich zusammen.

Gesetzliche Änderungen

Das ändert sich für Arbeitnehmer

Mindestlohn steigt erneut

Bereits in den letzten Jahren konnten sich Arbeitnehmer aller Branchen über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns freuen. Am 1. Januar 2022 steigt die Lohnuntergrenze ein weiteres Mal. Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt ihren Arbeitnehmern einen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde zahlen. Dies gilt unter anderem auch für Rentner, Minijobber und Saisonarbeiter. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben etwa Auszubildende, Selbstständige oder Studenten innerhalb eines Pflichtpraktikums. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn erneut angepasst und beträgt dann 10,45 Euro pro Stunde. Zum Januar und Juli 2023 wird es voraussichtlich weitere Erhöhungen geben.

Übrigens: Die neue Bundesregierung plant, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen.

Mehr Vergütung für Auszubildende

Die im Jahr 2020 eingeführte Mindestvergütung für Auszubildende steigt 2022 an. So soll die berufliche Ausbildung attraktiver gemacht und Transparenz geschaffen werden. Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, sehen mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr vor. Das sind monatlich 35 Euro mehr als noch im Vorjahr. Im zweiten Lehrjahr können Auszubildende mit 18 Prozent mehr gegenüber ihres Einstiegsgehalts rechnen. Im dritten Jahr sind es bereits 35 Prozent und im vierten 40 Prozent. Auch 2023 können sich Auszubildende auf einen Anstieg der Mindestvergütung freuen: Sie können mindestens 620 Euro als Einstiegsgehalt erwarten. 

Elektronische Krankmeldung

Bisher erhielten Versicherte vom Arzt drei Bescheinigungen einer Krankmeldung: eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine für die eigene Ablage. 2022 soll der Prozess vollständig digitalisiert werden: Ärzte übermitteln die Krankmeldung online an die zuständige Krankenkasse. Ab dem 1. Juli informiert die Krankenkasse den Arbeitgeber ebenfalls elektronisch über Beginn und Dauer der Krankmeldung. Die Vorlage des "gelben Scheins" an den Arbeitgeber entfällt damit. Das Exemplar für die persönlichen Unterlagen bleibt erhalten. 

Beachten Sie: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt jedoch nicht die Anzeigepflicht beim Arbeitgeber. Im Krankheitsfall müssen Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin telefonisch oder schriftlich informieren. 

Zuletzt aktualisiert am 11. Dezember 2021

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie lediglich einen groben Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen 2022. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilig zuständige Amt nicht ersetzen.

Wohngeld-Anpassungen

Nach der Wohngeldreform 2020 passt sich das Wohngeld ab Januar 2022 zum ersten Mal automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung an. Im Durschnitt erhalten bisherige Wohngeldempfänger demnach 13 Euro mehr pro Monat. Insgesamt profitieren rund 640.000 Haushalte von der Erhöhung, darunter vor allem Rentner und Familien. Die regelmäßige Anpassung erfolgt in einem Turnus von zwei Jahren.

Gute Neuigkeiten für Familien

Höherer Grundfreibetrag

Familien sollen ab 2022 finanziell stärker entlastet werden. Dies ermöglicht unter anderem ein höherer Grundfreibetrag. Dieser steigt auf 9.984 Euro an. Das sind 240 Euro mehr als noch im vorherigen Jahr. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag und liegt damit im Jahr 2022 bei 19.968 Euro. Die Anhebung soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen.